Aktuelles

Arbeitsrecht: Rechtfertigt Umsatzrückgang eine betriebsbedingte Kündigung?

„Das kommt darauf an“ lautet - wie so oft bei Juristen – die Antwort. Aber worauf? Dazu hat sich das LAG Rheinland-Pfalz (Az.: 5 Sa 713/09) geäußert:

Wenn ein Mitarbeiter ausschließlich für die konkrete Tätigkeit eingestellt worden ist, welche von dem erheblichem Umsatzrückgang (im konkreten Fall: 75 %) betroffen ist, kann der Umsatzrückgang eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Allein der Umstand, dass ein Arbeitnehmer erheblich weniger als früher zu tun hat, rechtfertigt hingegen noch nicht ohne weiteres eine betriebsbedingte Kündigung.

 

Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

Die persönlichen oder finanziellen Beweggründe für die Veräußerung von Immobilien sind für die Zuordnung zum gewerblichen Grundstückshandel oder zur Vermögensverwaltung unerheblich; dies gilt auch für wirtschaftliche Zwänge wie z.B. Druck der finanzierenden Bank und Androhung von Zwangsmaßnahmen.

 

 

Die --durch die Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von etwa fünf Jahren indizierte-- (zumindest) bedingte Veräußerungsabsicht beim Erwerb kann nur durch objektive Umstände widerlegt werden, nicht aber durch Erklärungen des Steuerpflichtigen über seine Absichten. In Betracht kommen vornehmlich Gestaltungen des Steuerpflichtigen in zeitlicher Nähe zum Erwerb, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschweren oder unwirtschaftlicher machen.

 

Verlängerung des Zeitraums für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

Ein Kind, das sich in Berufsausbildung befindet und Zivil­dienst geleistet hat, wird über die Vollendung des 25. Lebens­jahres hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum ent­spricht auch dann der Dienstzeit (im Streitfall 10 Monate), wenn im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen wurde, weil der Dienst nicht am Monatsersten begann.

 

Fortbildungskosten und Freizeit

Auch so genannte "gemischte Aufwendungen" können nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofes steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Aufwendungen nur teilweise beruflich veranlasst sind, können diese entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzämter auch teilweise abgesetzt werden.

Der BFH (Az. VI R 66/04) hatte darüber zu entscheiden, ob ein Unfallarzt teilweise die Kosten für einen Wochenkurs am Gardasee, der auch viele Freizeitelemente enthielt, geltend machen konnte. Die Fortbildungsveranstaltung habe dazu gedient, die Zusatzbezeichnung "Sportmediziner" zu erlangen.

 

Reduzierung von Weihnachtsgeld bei Dauer-Krankheit zulässig

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in einer noch nicht veröffentlichten Entscheidung geurteilt (Az.: 6 Sa 723/09), dass ein Arbeitgeber unter bestimmten Umständen das Weihnachtsgeld für einen längere Zeit erkrankten Arbeitnehmer kürzen kann. Er sei berechtigt, solche Sonderzahlungen bei längerer Krankheit zu kürzen.
Die Arbeitnehmerin hatte im Gegensatz zu den Vorjahren kein Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsgehaltes erhalten. Sie verklagte daraufhin den Arbeitgeber. Das Landesarbeitsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Arbeitgeber die Höhe der Auszahlung davon abhängig machen dürfe, wie lange die Arbeitnehmerin tatsächlich gearbeitet habe.
 

Kein Kirchensteueraustritt

Ein reiner Austritt aus der Kirche als Körperschaf des öffentlichen Rechts unter gleichzeitigem Verbleib in der Kirche nach kanonischem Recht ist nicht möglich. Der Verwalttungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden,

dass der Austrittswillige seinen Austritt nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken kann. Ein Austritt unter Bedingungen oder Zusätzen verbiete das Kirchensteuergesetz Baden-Württemberg. Daher sein ein solcher Austritt nicht rechtmäßig.
(Az.: 1 S 1953/09)
 

Pauschalierter Schadensersatz bei Kaufreue

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10% des Kaufpreises wirksam vereinbart werden kann für den Fall, dass ein Käufer ein von ihm bestelltes Auto letztendlich doch nicht abnimmt.
Dem Käufer muss aber ebenfalls vertraglich die Möglichkeit zugebilligt werden nachzuweisen, dass dem Verkäufer tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist.

(BGH vom 14.04.2010, Az.: VIII ZR 123/09)
 

Bankauskunft hat Vorrang

Wenn Finanzämter die Einkommensverhältnisse von Steuerpflichtigen prüfen wollen, müssen sie zunächst einfache Auskunft von den Banken ersuchen. Finanzämter können nicht einfach die Herausgabe von Kontoauszügen verlangen.

Für eine Auskunft kann die Bank eine Entschädigung verlangen, für die Vorlage von Auszügen jedoch nicht.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das bloße Auskunftsersuchen weniger in die Persönlichkeitsrechte eingreift, als die Vorlage von Kontoauszügen.

(Az.: II R 57/08)
 

Deckelung der Abmahnkosten

Durch § 97a UrhG wurde die Pflicht zum Ersatz der Kosten der Abmahnung für einfache Fälle auf 100 Euro beschränkt. Diese Beschränkung ist nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes offensichtlich nicht zu beanstanden.

Sollten in einfachen Fällen (z.B. Abmahnungen bei E-bay-Versteigerungen) vom Abmahnenden Anwaltskosten von über 100 Euro verlangt werden, sollte der Betroffene nicht ohne genaue Prüfung der Angelegenheit die Kosten tragen.

vgl. BVerfG, Az.: 1 BvR 2062/09


 

Elektronische Übermittlung von Bilanzen und GuV-Rechnungen

Nach § 5b EStG haben Steuerpflichtige, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG ermitteln, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach Ablauf des 31.12.2010 beginnen, nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch DFÜ an das Finanzamt zu übermitteln.

Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Finanzamt auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichten.

(vgl.: BMF-Schreiben vom 19.1.2010, Az.: IV C 6 - 2133 b/0)

 

Mietvertrag: Farbwahlklausel

Einige Wohnraummietverträge sehen vor, dass Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen nur weiß zu lackieren sind. Eine solche Farbvorgabe für Schönheitsreparaturen ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam.

Diese Unwirksamkeit kann auf die gesamte Schönheitsreparaturklausel durchschlagen, so dass im Ergebnis der Mieter nicht mehr zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist.

(vgl. BGH-Urteil vom 20.01.2010, Az.: VIII ZR 50/09)

 

Zweitwohnungssteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zweitwohnungssteuer nicht gegen Grundrechte verstößt. Entsprechende Verfassungsbeschwerden eines versetzten Polizisten und eines Studenten sind nicht erfolgreich gewesen.

vgl.: BVerfG (Az: 1 BvR 529/09 und Az: 1 BvR 2664/09)