Steuerberatung, Abschlüsse und Buchführung

Steuerberatung als Gestaltung der Zukunft

Durch gezielte Ertrags- und Steuerplanung können Überraschungen durch außerplanmäßige Nachzahlungen bzw. Erstattungen vermieden werden. Dies wird immer wesentlicher für eine überschaubare Finanzplanung für Unternehmen und Unternehmer.

Wir sind Spezialisten im Bereich des Unternehmenssteuerrechts. Unser durch Jahre aufgebautes Know-how geben wir auch durch Seminare, Vorträge, Veranstaltungen und Beratungen weiter.

Steuerveranlagung

Wir begleiten Sie umfänglich bei der Wahrnehmung der laufenden steuerlichen Pflichten und Aufgaben (Compliance). Dazu gehört u.a.:

  • Erstellung und Abgabe sämtlicher Steuererklärungen, insbesondere Einkommensteuer-, Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer-, Erbschaft- und Schenkungsteuer- und Umsatzsteuererklärungen und –anmeldungen
  • Kontakt zum und Schriftverkehr mit dem Finanzamt
  • Prüfen der Erklärungen und Überwachung der Fristen
  • Einrichten von Buchführung und Rechnungswesen, angepasst an die individuellen Erfordernisse
  • Übernahme der Buchführung und Anlagebuchführung
  • Erstellen der Jahresabschlüsse
  • Lohnbuchhaltung, Führen der Lohnkonten und Erstellung der Lohnabrechnungen auch Baulohn
Steuergestaltung

Veränderungen in Ihrem Umfeld oder steuerliche Neuerungen machen es erforderlich, Anpassungsentscheidungen zu treffen. Oft findet sich aber auch ohne besondere Anlässe noch Steueroptimierungspotenzial. Hierbei unterstützen wir Sie insbesondere bei:

  • Steuerlicher Begleitung bei der Planung und Gründung neuer Unternehmen
  • Steueroptimierung bei bestehenden Unternehmen
  • Rechtsformwahl unter Berücksichtigung auch steuerlicher Gesichtspunkte
  • Umstrukturierungen nach Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
  • Vermeidung /Optimierung von Kapitalertragsteuer sowie Abgeltungsteuer
  • Erwerb von Grundstücken, Lösungen für grunderwerbsteuerliche Fragen
  • Berufliche Nachfolge / Firmenkauf und Firmenverkauf / vorweggenommene Erbfolge
  • Nachlassfragen unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Betriebsprüfung / Steuerfahndung

Wenn das Finanzamt zu Ihnen kommt, ist professioneller Beistand wichtig. Gerade bei Beginn einer Betriebsprüfung (BP) oder beim Eintreffen der Steuerfahndung ist guter Rat von Anfang an gefragt. Wir helfen ihnen u.a. bei:

  • Betriebsprüfungen / Lohnsteuer- und Umsatzsteuersonderprüfungen
  • Umsatzsteuerliche Nachschau
  • Einholung verbindlicher Zusagen
  • Beistand in Steuerfahndungsangelegenheiten
  • Verhandlungen mit der Finanzverwaltung
  • Vermittlung bei der tatsächlichen Verständigung
Steuerstreitverfahren

Gerade im Steuerrecht treffen häufig unterschiedliche Auffassungen aufeinander. Damit Ihre berechtigten Interessen nicht übergangen werden, muss in der Konsequenz überlegt werden, ob eine streitige Auseinandersetzung mit der Finanzverwaltung geführt werden soll. Wir stehen Ihnen zur Seite bei

  • Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsstreites mit der Finanzverwaltung
  • Führen des Einspruchverfahrens
  • Vertretung im Finanzrechtsstreit
  • Revision beim Bundesfinanzhof (BFH)
Steuerstrafrecht

Neben die steuerlichen Folgen eines Steuervergehens treten auch ggf. noch strafrechtliche Konsequenzen. Dann ist eine Verteidigung notwendig, die insbesondere neben dem Strafrecht auch die steuerlichen Zusammenhänge im Blick behält. Wir nehmen die rechtlichen Interessen unserer Mandanten in steuerstrafrechtlichen Ermittlungs- und gerichtlichen Strafverfahren wahr.

Steuerbegünstigungsrecht

Wir haben jahrelange und breite Erfahrung bei der Beratung von s.g. Non-Profit-Organisationen (NPO). Hierzu gehören die laufende Beratung, die Projektberatung und die Begleitung in Umstrukturierungsprozessen insbesondere bei

  • Krankenhäusern
  • Altenheimen
  • Wohlfahrtsverbänden
  • Forschungseinrichtungen (privat und öffentlich-rechtlich)
  • Universitäten
  • gemeinnützigen Stiftungen
  • Jugendverbänden
 

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres. Er stellt die finanzielle Lage und den Erfolg eines Unternehmens fest und beinhaltet den Abschluss der Buchhaltung, die Zusammenstellung von Dokumenten zur Rechnungslegung sowie deren Prüfung. Bei Unternehmen, die der Pflicht zur Buchführung unterliegen, sind die Hauptbestandteile des Jahresabschlusses die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung, gegebenenfalls ergänzt um den Anhang und den Lagebericht. Kleine Gewerbetriebe und freie Berufe stellen eine Einnahme-Überschussrechnung auf.

Jahresabschlüsse und Einnahme-Überschuss-Rechnung für alle Rechtsformen

Wir erstellen Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen insbesondere für folgende Unternehmen:

  • Einzelunternehmer
  • Personengesellschaften, OHG, KG, GmbH & Co KG etc.
  • Kapitalgesellschaften, GmbH, Aktiengesellschaften, Ltd., Unternehmergesellschaften etc.
  • Non-Profit-Organisationen, Vereine, Stiftungen
  • Freiberufler
  • sonstige Personen, die Abschlüsse erstellen müssen oder wollen
 

Buchführung

Eine aussagefähige Buchführung ist der Grundstein und die Basis einer vorausschauenden Unternehmensstrategie und wird dann verwirklicht, wenn ein ständiger Überblick über Zahlungsströme, Forderungen und Verbindlichkeiten gewährleistet ist. Dabei ist der Privatbereich ebenso mit einzubeziehen.

Entwicklung der Liquidität und des Eigenkapitals gilt es zu kennen und zu beobachten. Wir erstellen auf Basis einer qualitativ hochwertigen Finanzbuchführung monatliche Auswertungen Ihres Unternehmens und stellen Ihnen diese in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung wahlweise eines Controllingreports schriftlich zur Verfügung.

Wir strukturieren dabei die Darstellung so, dass die Entwicklung der Liquidität und die Entwicklung des Eigenkapitals verdeutlicht werden. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Entwicklung Ihrer Forderungen und Verbindlichkeiten vor. Nach Ihrer Entscheidung legen wir die weiteren Schritte fest und dokumentieren das Vorgehen in einem Maßnahmenplan.