Ihr Partner für die Wirtschaftsprüfung in Münster: Kanzlei Sommerfeld-Majka-Reifig in Münster
Die Jahresabschlussprüfung ist Vertrauenssache. Als Unternehmer erwarten Sie einen schnellen und reibungslosen Prüfungsablauf sowie Effizienz, die Kosten spart, egal ob bei freiwilliger oder gesetzlicher Abschlussprüfung. Als Ergebnis jeder Prüfung erhalten Sie den berufsüblichen Prüfungsbericht.
Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahres- oder Konzernabschluss prüfen zu lassen, nehmen die Möglichkeit zur freiwilligen Wirtschaftsprüfung gerne wahr.
Denn so vergewissern sie sich über die Richtigkeit der Aussagen des Jahresabschlusses. Bisweilen fordern auch die Banken ihre Kunden zur Wirtschaftsprüfung auf.Eigeninitiative zeigt hier Weitsicht. Ein geprüfter Abschluss bestätigt die Seriosität und das Risikobewusstsein eines Unternehmers und ist bei Banken gern gesehen. Neben diesen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen führen wir weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, das sind unter anderem:
Denn so vergewissern sie sich über die Richtigkeit der Aussagen des Jahresabschlusses. Bisweilen fordern auch die Banken ihre Kunden zur Wirtschaftsprüfung auf.Eigeninitiative zeigt hier Weitsicht. Ein geprüfter Abschluss bestätigt die Seriosität und das Risikobewusstsein eines Unternehmers und ist bei Banken gern gesehen. Neben diesen Ordnungsmäßigkeitsprüfungen führen wir weitere betriebswirtschaftliche Prüfungen durch, das sind unter anderem:
- Prüfung innerbetrieblicher Abläufe
- Prüfung des Risikomanagement- und Überwachungssystems
(Due Diligence-Prüfungen) - Prüfung von Sanierungskonzepten
- Sonderprüfungen wie zum Beispiel bei Unterschlagungen
Im Rahmen der gesetzlichen Jahresabschluss- und Konzernprüfungen nach HGB treffen wir eine Aussage über die Verlässlichkeit der in Abschluss und Lagebericht enthaltenen Aussagen.Hoch qualifizierte Prüfungsteams und der Einsatz unserer Prüfungssoftware unterstützen uns bei der effizienten Abwicklung der Wirtschaftsprüfung.
Aber auch andere gesetzliche Sonderprüfungen führen wir für Sie durch:
Aber auch andere gesetzliche Sonderprüfungen führen wir für Sie durch:
- Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
(Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung) - Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Gründungsprüfung bei Kapitalgesellschaften
- Verschmelzungsprüfungen bei Kapitalgesellschaften
- Testat gem. § 11 a Erneuerbare-Energien-Gesetz