Notarkostenrechner Gründung GmbH
Notarkostenrechner Gründung GmbH Die Gründung einer GmbH ist gemäß § 2 Abs. 1 GmbH notariell zu beurkunden. Im Rahmen der Gründung wird auch der oder ggfs. mehrere erste Geschäftsführer durch Beschluss bestellt. Hierbei wird ebenfalls der Gesellschaftsvertrag beurkundet. Dem Handelsregister sind neben der Gründungsurkunde und dem Gesellschaftsvertrag noch die Gesellschafterliste und die Handelsregisteranmeldung selbst einzureichen. … Notarkostenrechner Gründung GmbH weiterlesen
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