Notarkostenrechner Gründung GmbH

Die Gründung einer GmbH ist gemäß § 2 Abs. 1 GmbH notariell zu beurkunden. Im Rahmen der Gründung wird auch der oder ggfs. mehrere erste Geschäftsführer durch Beschluss bestellt. Hierbei wird ebenfalls der Gesellschaftsvertrag beurkundet. Dem Handelsregister sind neben der Gründungsurkunde und dem Gesellschaftsvertrag noch die Gesellschafterliste und die Handelsregisteranmeldung selbst einzureichen. Die Gesellschafterliste gibt Auskunft darüber, wer Gesellschafter mit welchen Geschäftsanteilen ist. Der Notar bereitet alle nötigen Unterlagen vor und sorgt für die Eintragung der GmbH im Handelsregister. Vor der Einreichung der Anmeldung durch den Notar ist das Stammkapital in vereinbarter Höhe (mindestens EUR 12.500) auf ein Geschäftskonto der GmbH in Gründung einzuzahlen. Die Einzahlung wird dem Notar durch Kontoauszug oder Bankbestätigung nachgewiesen. Mit Eintragung im Handelsregister entsteht die GmbH, § 11 GmbHG.

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

 

 


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