Als Kanzlei mit wirtschaftsrechtlichem Schwerpunkt beraten und vertreten wir Sie auch im Bereich des Umwandlungsrechts und bei der Umstrukturierung von Unternehmen umfassend.
Das Umwandlungsrecht regelt als Teilgebiet des Gesellschaftsrechts die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umwandlung von Unternehmen und Gesellschaften. Es bezieht sich vor allem auf die Überführung von Vermögen, Schulden und Rechten einer Gesellschaft auf eine andere Gesellschaft. Beispielhaft zu nennen ist die Umwandlung einer GmbH in eine AG oder die Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer neuen Gesellschaft. Ebenfalls geregelt durch das Umwandlungsrecht sind die Rechte und Pflichten der betroffenen Gesellschafter.
Bei der Umwandlung von Unternehmen spielt auch immer das Umwandlungssteuerrecht eine erhebliche Rolle. Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung unseres SMR-Teams können wir auf die Expertise unserer Steuerberater in diesem Bereich zurückgreifen und eine umfassende Beratung gewährleisten.
Damit eng einhergehend unterstützen wir Sie auch bei Unternehmensumstrukturierungen. Ob bei der Veränderung der Organisation und Struktur des Unternehmens, der Ausgliederung von Geschäftsbereichen oder die Verlagerung von Produktionsstandorten.
Durch eine sorgfältige Planung und klare Strategie, schaffen wir ein grundfestes Fundament für Ihre Umwandlung oder Umstrukturierung.
Weitere Tätigkeitsbereiche:
Beratung hinsichtlich Haftungsfragen
Umwandlungssteuerrecht
Abspaltung, Aufspaltung und Ausgliederung von Unternehmen
Vermögensübertragung
Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
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