Ein Schwerpunktbereich unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Unternehmern und Privatpersonen im Bereich des Erbrechts und der Unternehmensnachfolge. Als Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare beraten und vertreten wir Sie umfassend in allen erbrechtlichen Angelegenheiten.
Dazu gehören unter anderem die Beratung bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags. Darüber hinaus betreuen wir Sie bei der Erbauseinandersetzung und dem Pflichtteilsrecht.
Neben den klassischen zuvor angeführten erbrechtlichen Themengebieten, haben wir uns außerdem auf die Vermögens- und Unternehmensnachfolge spezialisiert. Durch eine professionelle Planung können bereits frühzeitig Probleme und komplizierte Auseinandersetzungen vermieden werden. So garantieren wir Ihnen eine sichere und strukturierte Weitergabe von Privatvermögen und Nachfolgegestaltung in Unternehmen.
Das Erbrecht selbst steht in engem Zusammenhang zu dem Steuerrecht und der notariellen Tätigkeit. Hieraus ergeben sich immer wieder hochkomplexe Sachverhalte, bei deren Bearbeitung wir Ihnen aufgrund unserer umfassenden Expertise aus den unterschiedlichen Bereichen zur Seite stehen. So können wir es beispielsweise gewährleisten, dass wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments oder erbvertraglichen Angelegenheiten auch umfassend steuerrechtlich beraten.
Weitere Tätigkeitsbereiche:
Erbschein und Abwicklung der Erbschaft
Testamentsvollstreckung
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
Erbausschlagung
Gründung von Familiengesellschaften
Vorweggenommene Erbfolge
Übertragung des Unternehmens zu Lebzeiten
Umwandlung des Unternehmens
Übertragung des Unternehmens durch Verkauf
Ihre Rechtsanwälte und Fachanwälte in Münster für das Erbrecht sind:
Florian Bleyer Rechtsanwalt und NotarMartin Rochell LL.M. Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar