Das Team von SMR berät und vertritt Sie auch im Bereich des Vereins- und Stiftungsrecht. Wir beraten sowohl Vereine als auch Verbände, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen in rechtlichen Angelegenheiten.
Auch in diesem Bereich können wir auf unsere Expertise aus anderen Rechtsgebieten wie dem Steuer-, Arbeits- und Gesellschaftsrecht zurückgreifen.
Schwerpunkte unserer anwaltlichen Beratung im Bereich des Vereins- und Stiftungsrecht sind die Gründung und Registrierung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen, die Erstellung und Überprüfung von Satzungen, die Begleitung bei der Übernahme oder Auflösung von Vereinen und die Beratung bei steuerrechtlichen Fragen, insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit.
Weitere Tätigkeitsbereiche:
Verschmelzung und Auflösung von Vereinen
Gründung von Stiftungen
Beratung hinsichtlich der Gemeinnützigkeit des Vereins
Erfüllung steuerrechtlicher Voraussetzungen
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