Steuerberatung

Wir beraten Sie vollumfänglich in allen Bereichen des Steuerrechts.

Dabei sind wir in der sog. Compliance (laufende Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen) ebenso tätig wie in der Steuerplanung und der Abwehrberatung:

Compliance
  • – Finanz- und Lohnbuchhaltung
  • – Jahresabschlüsse
  • – Steuererklärungen
  • – Begleitung von Betriebsprüfungen
Steuerplanung
  • – Identifizierung von Steuervorteilen, optimale Nutzung von Steuersparmöglichkeiten
  • – Rechtsformwahl im Hinblick auf Steuervorteile
  • – Umstrukturierungen, Umwandlungen, UmwStG
  • – Nachfolgeplanung
  • – Unternehmenskauf und –verkauf
  • – Internationales Steuerrecht
  • – Gemeinnützigkeitsrecht
Abwehrberatung
  • – Einspruchsverfahren
  • – Finanzgerichtsprozesse
  • – Ermittlungsverfahren FA für Strafsachen
  • – Steuerstrafprozesse
  • – Vollstreckungsschutz, außergerichtliche Schuldenbereinigung bei Steuerschulden
Wir beraten auf allen Gebieten des Steuerrechts
  • – Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer), Umwandlungssteuergesetz
  • – Umsatzsteuer
  • – Grunderwerbsteuer
  • – Grundsteuer
  • – Außensteuergesetz, Doppelbesteuerungseinkommen, Transferpricing, Internationales Steuerrecht
  • – Erbschaftsteuer, Bewertung
  • – Gemeinnützigkeitsrecht

Rechtsberatung

Wir bieten Ihnen in vielen Bereichen des Rechts Lösungen. Die Rechtsberatung umfasst u.a. Hilfe bei der Vertragsgestaltung, der vorgerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und Rechte oder dem Führen von Prozessen vor den Gerichten: Für eine kompetente Rechtsberatung sind wir Ihr Ansprechpartner.

Unsere Anwälte sind vielfach mehrfachqualifiziert oder Fachanwälte in verschiedenen Bereichen. Sie könne daher auf hochspezialisiertes Wissen in individuell für Ihre Belange zusammengeführten Teams zurückgreifen.

  • – Handels- und Gesellschaftsrecht
  • – Umwandlungsrecht, Umstrukturierungen
  • – Unternehmenskäufe, M&A
  • – Vereins- und Stiftungsrecht
  • – Vermögensnachfolge
  • – Existenzgründung
  • – Arbeitsrecht
  • – Miet- und WEG-Recht
  • – Vertragsgestaltung, AGB-Kontrolle
  • – Immobilienrecht

Notare

Ein Notar ist als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes zur Unparteilichkeit verpflichtet. Die Haupttätigkeit eines Notars ist die Beurkundung von Rechtsvorgängen und die Beglaubigung von Unterschriften. Darüber hinaus nimmt er weitere Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahr (z.B. Vorsorgevollmacht). Die notariellen Aufgaben werden durch unsere Notare Martin Rochell und Dr. Thankmar Wagner wahrgenommen.

U.a. in folgenden Angelegenheiten ist die Mitwirkung eines Notars notwendig:

  • – Immobiliengeschäfte (Kauf und Übertragung)
  • – Grundschuldbestellung, Bildung von Wohnungseigentum
  • – Gründung und gesellschaftsvertragliche Maßnahmen von Kapitalgesellschaften
  • – Anmeldungen zum Handelsregister
  • – Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • – Vorsorgevollmachten
  • – Ehe- und Partnerschaftsverträge

Mehr über unsere Notare finden Sie hier