Notarkostenrechner – Kosten für den Notar in Münster

Die Notarkosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und gelten einheitlich für alle Notare und Notarinnen in Deutschland und somit auch für unserer Notare in Münster. Alle Notare und Notarinnen sind an die Kosten nach dem GNotKG gebunden und verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen in Rechnung zu stellen – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Für die Gebühren besteht kein Verhandlungsspielraum – weder nach oben noch nach unten.

Als besonderer Vorteil des notariellen Kostenrechts ist hervorzuheben, dass unabhängig von zeitlichem Aufwand für die Beurkundung, Schwierigkeit des Vorgangs und Anzahl und Umfang der Besprechungstermine nur eine gesetzlich vorgegebene Beurkundungsgebühr entsteht. Sie können sich also im Rahmen der Besprechungstermine in der Geschäftsstelle des Notars die Zeit nehmen, die Sie brauchen, ohne dass hierdurch erhöhte Kosten entstehen. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich Auswärtstermine, für die regelmäßig zusätzlich eine Auswärtsgebühr für jede angefangene halbe Stunde zu erheben ist. Dies gilt wiederum nicht bei auswärts beurkundeten Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen, für die eine Auswärtspauschale angesetzt wird.

Die Höhe der Gebühren können Sie mit Hilfe der nachfolgenden Notarkostenrechner ermitteln. Diese Notarkostenrechner dienen nur zur ersten Information und können nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

Hier kommen Sie zu ausgewählten Notarkostenrechnern:

Testamente, Erben und Schenkungen von Geld

Grundstücke / Häuser / Wohnungen / Erbbaurechte / Kaufvertrag und Schenkung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Ehevertrag

Unternehmen, Gesellschaften, Gründung, Schenkung, Verkauf

Unternehmensumwandlungen

reine Unterschriftsbeglaubigung und beglaubigte Kopie