Notarkostenrechner beglaubigte Kopie

Der Notar erhebt für jedes Dokument, von dem er eine beglaubigte Kopie erstellt eine gesonderte Gebühr. Die Gebühr für jedes Dokument beträgt EUR 1 je Seite, jedoch mindestens EUR 10 pro Dokument. Wenn Sie von mehreren Dokumenten beglaubigte Kopien durch den Notar erstellen lassen wollen, dann müssen Sie, um die Kosten abzuschätzen, für jedes Dokument gesondert den nachstehenden Notarkostenrechner verwenden.

Oftmals wird die beglaubigte Kopie für ein Gericht, eine Behörde oder eine andere Person als den Auftragsgeber benötigt. Wenn der Notar die beglaubigte Kopie auftragsgemäß an eine andere Person, ein Gericht oder Behörde versendet, entsteht hierfür eine gesonderte Gebühr.

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

 

 


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