Nießbrauchsrechner und Wohnungsrechtsrechner
Nießbrauchsrecher und Wohnungsrechtsrechner
Hier können Sie den steuerlichen Wert Ihres lebenslangen Nießbrauchsrechts bzw. Wohnungsrechts berechnen.
Die Berechnung erfolgt anhand der Anlage zu § 14 Absatz 1 BewG zum Stand 01.01.2026
Vereinfacht wird der Jahresertrag (vereinfacht die Jahreskaltmiete bzw. die hypotetische Jahreskaltmiete bei Vermietung an einen Dritte) mulitpliziert mit der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchsberechtigten, abgezinst mit einem Jahreszins von 5,5%. Diese Berechnung erfolgt steuerlich dadurch, dass der in der Anlage zu § 14 Abs. 1 BewG angegebnene Kapitalwertvervielfältiger mit dem Jahresertrag multipliziert wird.
Der Kapitalwert ist gem. § 14 Abs. 1 BewG unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit einem Zinssatz von 5,5% als Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise zu berechnen. Wenn sich mehrere Personen (z.B. Vater (67) und Mutter (65) bei Schenkung an Kind den Nießbrauch gemeinschaftlich gem. § 428 BGB als Gesamtberechtigte vorbehalten bzw. ausbedingen, dann ist die Lebenserwartung für den Längerlebenden maßgeblich (hier wohl die Mutter). Daraus folgt:
- Zins = i (= 5,5 % gem. § 14 Abs. 1 BewG)
- q = 1 + i (= 1,055)
- n = statistische Lebenerwartung des – ggfs. längerlebenden – Nießbrauchsberechtigten laut Anlage zu § 14 Abs. 1 BewG in Jahren
- Kapitalwert für jährlich vorschüssige Zahlungsweise = (qn – 1) / (qn * i)
- Kapitalwert für jährlich nachschüssige Zahlungsweise = (qn – 1) / (q(n – 1) * i)
- Mittelwert aus den Kapitalwerten = ((qn – 1) / (qn * i) + (qn – 1) / (q(n – 1) * i))/2
- Wert lebenslanger Nießbrauch/Wohnungsrecht = Jahresertrag * ((qn – 1) / (qn * i) + (qn – 1) / (q(n – 1) * i))/2
Die Berechnung ist unverbindlich und ohne jede Gewähr auf Richtigkeit

