Notarkostenrechner Verkauf GmbH & Co. KG

Die Übertragung eines Kommanditanteils allein ist grundsätzlich nicht beurkundungspflichtig. Beurkundungsbedürftig sind nach Ansicht des BGH (Urteil vom 27.06.2001 – VIII ZR 329/99) aber alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Parteien Bestandteil der Vereinbarung über die Verpflichtung zur Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen sein sollen (sog. Vollständigkeitsgrundsatz). Wenn GmbH-Geschäftsanteile der Komplementärgesellschaft zusammen mit Kommanditanteilen an der GmbH & Co. KG übertragen werden sollen, dann muss der Verkauf und die Verpflichtung zur Abtretung der Kommanditanteile ebenfalls beurkundet werden.

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

 

 


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