Notarkostenrechner Verkauf GmbH-Anteil

Der Verkauf und die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen ist gemäß § 15 Abs. 3 und Abs. 4 GmbH stets notariell zu beurkunden. Nach dem Verkauf ist von dem Notar eine aktualisierte Liste der Gesellschafter gemäß § 40 Abs. 2 GmbH beim Handelsregister einzureichen.

Oftmals wird bei einem Verkauf einer GmbH auch der alte Geschäftsführer abbestellt und eine neuer Geschäftsführer bestellt. Die Abberufung und die Neubestellung erfolgt durch einen Gesellschafterbeschluss. Dieser kann, muss aber nicht, vom Notar vorbereitet werden. Sodann ist die Abberufung und die Neubestellung des Geschäftsführers durch den Notar beim Handelsregister anzumelden. Dies ist ein gesonderter Vorgang und ist von nachstehenden Notarkostenrechner nicht umfasst.

Ebenfalls vom nachstehenden Notarkostenrechner nicht umfasst ist eine etwaige Änderung des Gesellschaftsvertrags, z.B. die Änderung der Firma etc., die nicht selten mit dem Verkauf einer GmbH mit einhergeht.

Dieser Notarkostenrechner umfasst nur den Verkauf eines GmbH-Anteils und die Erstellung und Einreichung der Liste der Gesellschafter durch den Notar. Der Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

 

 


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