Notarkostenrechner Gründung UG (haftungsbeschränkt)
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist notariell zu beurkunden. Die Gründung kann mithilfe des sog. Musterprotokolls (Anlage zu § 2 Abs. 1a GmbHG) oder ohne Musterprotokoll mit individuellem Gesellschaftsvertrag erfolgen. Die Gründung mittels Musterprotokoll ist kostenprivilegiert. Das Musterprotokoll kann für maximal drei Gründungsgesellschafter verwendet werden. Ohne Musterprotokoll entsprechend die notariellen Gründungskosten den notariellen Gründungskosten für eine GmbH.
Die UG (haftungsbeschränkt) kann im Gegensatz zur GmbH schon mit einem Stammkapital von EUR 1,00 anstatt von EUR 25.000,00 gegründet werden. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Die Gesellschaft darf erst zum Handelsregister angemeldet werden, wenn das Stammkapital in Bar voller Höhe (§ 5a Abs. 2 GmbHG) eingezahlt ist.
- Jahresüberschüsse müssen in der in § 5a Abs. 3 GmbHG beschriebenen Weise zu einem Viertel in eine Rücklage eingestellt werden.
- Bei drohender Zahlungsunfähigkeit muss gemäß § 5a Abs. 4 GmbHG die Gesellschafterversammlung unverzüglich einberufen werden.
- Die UG (haftungsbeschränkt) kann durch notariell zu beurkundende und im Handelsregister anzumeldende Stammkapitalerhöhung auf mindestens 25.000 EUR in eine GmbH umgewandelt werden. Es muss dann ein Viertel des Nennbetrags des Stammkapitals jedoch mindestens EUR 12.500 eingezahlt werden.
- Wer für eine UG (haftungsbeschränkt) handelt und dabei den Eindruck erweckt, er handle für eine GmbH, kann für Verbindlichkeiten der Gesellschaft persönlich in Anspruch genommen werden (Rechtscheinhaftung).
Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!
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