Notarkosten Begründung Wohnungseigentum bzw. Teileigentum

Ein Mehrparteienhaus mit beispielsweise 2 Wohnungen und 2 Stellplätzen kann aufgeteilt werden in 2 mal Wohnungseigentum (zu Wohnzwecken) und in 2 mal Teileigentum (Sondereigentum, dass nicht Wohnzwecken dient). Wenn das bisher ungeteilte Haus bzw. Grundstück in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum geteilt wird, werden gesonderte Wohnungsgrundbücher begründet. Die Teilung ist beurkundungspflichtig.

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen! Die im Notarkostenrechner genannten §§ sind solche des GNotKG.

 

 


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