Notarkostenrechner Schenkung Grundstück bzw. Immobilie einfacher Fall

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

Zivilrechtlich ist das Gebäude wesentlicher Bestandteil des Grundstücks, § 94 Abs. 1 BGB. Die Notarkosten berechnen sich somit nach dem Wert des geschenkten Grundstücks einschließlich eines  darauf befindlichen Gebäudes. Dies gilt auch bei einer Schenkung einer Eigentumswohnung, die zivilrechtlich gesehen ein Teil des Grundstücks bildet. Für die Kostenberechnung ist also der Wert anzugeben, den ein fremder Dritter als Kaufpreis für das Grundstück bzw. die Immobilie / die Wohnung zahlen würde.

 

 


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