Notarkostenrechner Erbschein mit Grundbuchberichtigungsantrag
Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!
Erbscheine werden benötigt, wenn kein notarielles Testament vorliegt und der Erbe in das Grundbuch des geerbten Grundstücks eingetragen werden soll, § 35 Abs. 1 Grundbuchordnung. Wenn das Grundstück/die Immobilie in einem Grundbuch eingetragen ist, das bei dem Amtsgericht geführt wird, das als Nachlassgericht auch für die Erbscheinserteilung zuständig ist (i.d.R. wenn das Grundstück/die Immobilie am selben Ort belegen ist, an dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte), dann kann der Erbscheinsantrag mit einem Grundbuchberichtigungsantrag verbunden werden. Dies soll der nachfolgende Notarkostenrechner abbilden.
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