Notarkostenrechner Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Der Geschäftswert der Vorsorgevollmacht wird in dem bespielhaften Notarkostenrechner mit 50% bzw. mit 30% des Vermögens (ohne Abzug von Schulden) des Vollmachtgebers angesetzt.

Oftmals liest man, dass der Geschäftswert einer Patientenverfügung mit EUR 5.000 anzusetzen ist. Als Notar in Münster sind wir an die durch das Landgericht Münster festgelegte Praxis gebunden, den Geschäftswert der Patientenverfügung gemäß § 36 II, III GNotKG wie folgt zu berechnen:

Vermögen ab EUR Geschäftswert EUR
0 5.000
300.000 10.000
400.000 15.000
500.000 20.000
600.000 25.000
700.000 30.000
800.000 35.000
900.000 40.000
1.000.000 45.000
1.100.000 50.000

 

Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!

 

 


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