Notarkostenrechner Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Der Geschäftswert der Vorsorgevollmacht wird in dem bespielhaften Notarkostenrechner mit 50% bzw. mit 30% des Vermögens (ohne Abzug von Schulden) des Vollmachtgebers angesetzt.
Oftmals liest man, dass der Geschäftswert einer Patientenverfügung mit EUR 5.000 anzusetzen ist. Als Notar in Münster sind wir an die durch das Landgericht Münster festgelegte Praxis gebunden, den Geschäftswert der Patientenverfügung gemäß § 36 II, III GNotKG wie folgt zu berechnen:
Vermögen ab EUR |
Geschäftswert EUR |
0 |
5.000 |
300.000 |
10.000 |
400.000 |
15.000 |
500.000 |
20.000 |
600.000 |
25.000 |
700.000 |
30.000 |
800.000 |
35.000 |
900.000 |
40.000 |
1.000.000 |
45.000 |
1.100.000 |
50.000 |
Dieser Notarkostenrechner dient nur zur ersten Information und kann nicht die Kostenberechnung durch den Notar ersetzen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Berechnungen übernommen!
Weitere Notarkostenrechner