Notarkostenrechner
Bargründung GmbH
mit Sachagio

Bei der Bargründung einer GmbH mit Sachagio werden die Geschäftsanteile gegen Bareinlagen übernommen. Zusätzlich zur Bareinlage verpflichtet sich ein Gesellschafter, einen bestimmten Vermögensgegenstand als Aufgeld, das sogenannte Sachagio, in die Gesellschaft einzubringen. Das Sachagio ist oftmals eine andere GmbH um hierdurch eine Holding-Struktur zu begründen. Teilweise ist das Sachagio aber auch eine GmbH & Co. KG oder ein anderes Wirtschaftsgut, wie z.B. ein Grundstück. Diese zusätzliche Verpflichtung ist in der Urkunde genau zu bezeichnen. Das Sachagio wird nicht auf das Stammkapital angerechnet, sondern der Kapitalrücklage der GmbH zugeführt. Die Bareinlagen auf das Stammkapital sind daher unabhängig von der Einbringung des Sachagios in der gesetzlich erforderlichen Höhe zu leisten. Bei einem Stammkapital von EUR 25.000 müssen vor der Anmeldung insgesamt mindestens EUR 12.500 eingezahlt sein. Der Vermögensgegenstand wird entsprechend der getroffenen Vereinbarung auf die GmbH in Gründung übertragen.

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