Mobbing am Arbeitsplatz

1.    Was ist Mobbing?

„Mobbing“ ist das systematische Diskriminieren, Anfeinden und Schikanieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte. Das „Mobbing“ ist ein soziales Phänomen, dass schon immer in der Arbeitswelt existiert. Der Begriff der Belästigung in § 3 Abs. 3 AGG umfasst grundsätzlich nur das Mobbing, wenn es durch einen der in § 1 AGG genannten Gründe motiviert ist. Darüber hinaus sind jedoch auch alle anders motivierten Belästigungen erfasst.

Zu unterscheiden ist das sog. „Bossing“. Hier ist der Täter der Vorgesetzte, der eine ihm untergeordnete Mitarbeitergruppe schikaniert. Daneben gibt es das sog. „Staffing“. Hier geht die Schikane von den Mitarbeitern aus und richtet sich gegen den Vorgesetzten.

Mögliche Ansprüche wegen Mobbings, Bossings oder Staffings kommen nicht in Betracht, wenn eine eindeutige Zuordnung von Täter und Opfer nicht möglich ist.

 

2.    Welche Anspruchsgrundlagen gibt es?

Ansprüche wegen Mobbings können sich sowohl gegen den Arbeitgeber als auch gegen die Arbeitnehmer richten. Voraussetzung für Ansprüche wegen Mobbings ist, dass der Anspruchsgegner entweder arbeitsrechtliche Pflichten, ein absolutes Recht des Arbeitnehmers (§ 823 Abs. 1 BGB) oder ein Schutzgesetz (§ 823 Abs. 2 BGB) verletzt hat. Darüber hinaus kommt ein Anspruch wegen sittenwidrig vorsätzlicher Schädigung nach § 826 BGB in Betracht.

Wichtig ist, dass nicht jede Meinungsverschiedenheit oder Auseinandersetzung bereits eine unerlaubte Handlung iSd § 823 Abs. 1 BGB darstellt. Gewisse Reibungen und Konflikte sind in der Arbeitswelt als normal und sogar als notwendig anzusehen. Dazu können auch Kraftausdrücke, verbale Entgleisungen und ähnliches missbilligendes Verhalten gehören. Es ist immer einzelfallabhängig, ob ein über den Normalfall hinausgehendes systematisches Schikanieren und Diskriminieren vorliegt. Zu beurteilen ist dies von den jeweiligen Gerichten.