21. Mrz 2024 - Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts
Nichtigkeitsklage ist kein statthafter Rechtsbehelf bei Rüge der Verletzung der Vorlagepflicht gemäß Art. 267 Abs. 3 AEUV – Das Bundesarbeitsgericht
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom oben angegebenen Datum
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