Eingruppierungsrechtsstreit
1. Was ist ein Eingruppierungsrechtsstreit?
Ein Eingruppierungsrechtsstreit liegt vor, wenn mit Hilfe einer Klage vor den Gerichten für Arbeitssachen die zutreffende Eingruppierung erreicht werden soll. In Betracht kommt diesbezüglich einerseits eine Leistungsklage auf Zahlung der zutreffenden Vergütung, andererseits eine Feststellungsklage mit dem Inhalt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer nach einer bestimmten Entgeltgruppe zu vergüten.
2. Was ist bei einer Feststellungsklage zu beachten?
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist oft die Feststellungsklage (sog. Eingruppierungsfeststellungsklage) die zweckmäßigere Klageart. Festgestellt wird der eingruppierungsrechtliche Status des Arbeitnehmers und die damit einhergehende Vergütungspflicht ab einem bestimmten Zeitpunkt. Inhalt der Klage ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, eine Vergütung nach einer bestimmten Entgeltgruppe zu leisten. Auch die Feststellung einer umstrittenen Entgeltstufe kann Klageinhalt sein.
Zu beachten ist, dass sich ein Feststellungsantrag nicht auf das gesamte Rechtsverhältnis beziehen muss. Er kann sich auch auf einzelne Beziehungen und Folgen aus ihm beschränken.
Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Feststellungsklage ein besonderes Feststellungsinteresse voraussetzt. Ein solches fehlt beispielweise, wenn für den Feststellungszeitraum zugleich eine bezifferte Leistungsklage auf Zahlung der beanspruchten Vergütung erhoben wird. In diesem Fall ist die Feststellungsklage unzulässig.
Ist die Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig, bleibt diese auch zulässig, wenn während des Rechtsstreits die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, sofern es um die Feststellung geht, ob dem Arbeitnehmer für den umstrittenen Zeitraum eine höhere Vergütung zusteht. Ein Antrag ist in einem solchen Fall zeitlich zu beschränken.