Versetzungsklauseln

1.    Was ist eine Versetzungsklausel?

Eine Versetzungsklausel ist eine Bestimmung in einem Arbeits- oder Tarifvertrag, die es einem Arbeitgeber ermöglicht, einen Mitarbeiter an einen anderen Standort oder in eine andere Abteilung zu versetzen. Durch eine solche Klausel kann der Arbeitgeber die Arbeitsflexibilität erhöhen und eine effektive Nutzung der Arbeitskräfte sicherstellen.

Versetzungsklauseln in vorformulierten Arbeitsverträgen unterliegen der AGB-Kontrolle. Die Klausel muss danach so deutlich formuliert sein, dass sich aus ihrem Inhalt oder aus dem Zusammenhang der Regelung ergibt, dass sich der Arbeitgeber nicht die Zuweisung geringwertigerer Tätigkeiten vorbehält. Hinweise auf den Anlass der Ausübung des Weisungsrechts muss die Versetzungsklausel nicht enthalten. In diesem Fall ergeben sich die Grenzen des Weisungsrechts direkt aus § 106 GewO.

Im Ergebnis ist eine Versetzungsklausel dann unwirksam, wenn nicht gewährleistet ist, dass die Zuweisung eine mindestens gleichwertige Tätigkeit zum Gegenstand haben muss.

 

2.    Was ist eine Konzernversetzungsklausel?

Bei einer sog. Konzernversetzungsklausel handelt es sich um eine Vertragsklausel, die den Arbeitgeber dazu berechtigt dem Arbeitnehmer dauerhaft einen Arbeitsplatz in einem anderen konzernangehörigen Unternehmen zuzuweisen. Eine solche Klausel ist grundsätzlich unwirksam. Die Unwirksamkeit folgt daraus, dass durch den mit der Versetzung herbeigeführten Arbeitgeberwechsel zwingendes Kündigungsschutzrecht umgangen wird. Die Versetzung erfordert die Zustimmung des Arbeitnehmers. Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung nimmt diese Zustimmung nicht vorweg. Darüber hinaus ist aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum ersten Arbeitgeber die Schriftform nach § 623 BGB zu beachten.

Von der dauerhaften Versetzung ist die vorübergehende konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung abzugrenzen. Eine diesbezüglich hinreichend bestimmte Versetzungsklausel ist grundsätzlich möglich und wirksam.

 

3.    Was gilt bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand?

Eine Versetzungsklausel innerhalb des Arbeitsvertrages, die es dem Arbeitgeber ermöglicht, den Arbeitnehmer in Anlehnung an das Beamtenrecht in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, ist wegen der Umgehung von zwingendem Kündigungsschutzrecht unwirksam.